Schutzvertrag
§ 1 Allgemeine Haltungsanforderungen
Die/der Übernehmer/in verpflichtet sich
die Tiere im Einklang mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften und artgerecht zu halten. Artgerecht heißt, dass die Tiere genügend Platz haben, mindestens 4qm für 2 Tiere Tag und Nacht plus extra Auslauf am Tage. Wir vermitteln KEINE Tiere in Käfig oder reine Stallhaltung auch nicht über die Nacht.
Zudem verpflichtet er sich, ihnen täglich frisches und sauberes Wasser, und artgerechtes Futter zur
Verfügung zu stellen, das Einstreu sauber und trocken zu halten und dem Tier ein Zusammenleben mit mindestens einem Artgenossen zu ermöglichen.
mit den Tieren nicht zu züchten und es nicht für Tierversuche weiterzugeben
Quälereien und Misshandlungen auch durch Dritte zu verhindern.
§ 2 Tierarzt
Der/die Empfänger*in verpflichtet sich außerdem
jederzeit die tierärztliche Versorgung der Tiere zu gewährleisten´.
§ 3 Weitergabe, Verlust, Tod
Die Weitergabe der Tiere ist ohne Zustimmung des Vorbesitzers (in diesem Falle Moppel-Hoppel) nicht erlaubt, auch nicht an Verwandte. Sprechen zwingende Gründe für die Weitergabe, unterrichtet der Tierhalter unverzüglich den Vorbesitzer, um gemeinsam eine Regelung zum Wohle der Tiere zu finden. Auch bei Todesfall eines Tieres ist der Vorbesitzer (Moppel-Hoppel) zu informieren.
§ 4 Haftung, Zuwiderhandlungen
Für Eigenschaften des Tieres übernimmt der Vorbesitzer keine Haftung. Zum Abgabezeitpunkt sind dem Vorbesitzer keine Krankheiten bekannt, trotzdem wird jede Haftung seitens des Vorbesitzers ausgeschlossen.
§ 5 Kontrolle
Moppel Hoppel Tiere in Not e.V. ist befugt eine Nachkontrolle bei Ihnen Zuhause zu veranlassen um zu sehen wie die Tiere sich eingelebt haben..
Die Verletzung einer Vertragsverpflichtung berechtigt den Vorbesitzer, von diesem zurückzutreten und die entschädigungslose Rückgabe der Tiere zu verlangen.
Der Übernehmer anerkennt mit seiner Unterschrift alle im Vertrag genannten Bedingungen.